Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird verpflichtend, wenn Leistungen zwischen Unternehmen ausgeführt werden. Die E-Rechnung wird nur dann verpflichtend, wenn Käufer und Verkäufer beide in Deutschland ansässig sind.
Wenn Sie die Gesetzgebung einhalten möchten, die bereits am 1. Januar in Kraft tritt, füllen Sie das untenstehende Formular aus und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Pflicht zur Ausstellung und zum Empfang einer elektronischen Rechnung zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen gilt ab dem 1. Januar 2025. Kein Grund zur Panik. Der Rechnungsversand und -empfang muss nicht sofort umgestellt und digitalisiert werden. Von 2025 bis Ende 2027 gilt eine Übergangsregelung. Allerdings besteht die Pflicht, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen zu können.
Unsere Lösung kostet 149 EUR pro Monat*. Weitere Informationen zur Lösung finden Sie weiter unten auf der Seite oder kontaktieren Sie uns, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen
Ab 1. januar 2025
Ab 2025 müssen die betroffenen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen in den genannten Formaten der Norm CEN 16931 zu empfangen (siehe Beschreibung in den FAQ unten). Es gibt keine Übergangsregeln für den Empfang von Rechnungen. Wenn ein Rechnungsaussteller beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen zu versenden, und der Empfänger der Lieferung ein in Deutschland ansässiger Unternehmer oder ein Unternehmen ist, muss der Empfänger für den Empfang von E-Rechnungen für Mehrwertsteuerzwecke ausgestattet sein.
Ab 1. januar 2027
Companies whose total annual turnover exceeds EUR 800,000 will have to issue e-invoices. Paper invoices will continue to be permitted until 31 December 2027 for small and medium-sized enterprises with total turnover not exceeding EUR 800,000, and for EDI invoices.
Ab 1. januar 2028
Ab 2028 sind die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung sowohl für den Versand als auch für den Empfang zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen verpflichtend.
1. Lösung
Wenn Sie ein Buchhaltungssystem nutzen, welches bereits XRechnungen importieren kann, ist efacto in der Lage diese für Sie empfangen. Ihr Unternehmen hat dann die Möglichkeit, diese herunterzuladen und in Ihr Buchhaltungssystem zu importieren.
2. Lösung
Sollten sie aktuell kein Buchhaltungssystem haben, empfängt efacto die XRechnungen für Sie, und Sie haben Im Anschluss haben die Möglichkeit, sich in ihr efacto Kundenportal ein zu loggen und Ihre empfangenen XRechnungen anzusehen. Dort können Sie Ihre E-Rechnungen auch speichern oder im PDF-Format herunterladen.
Was kostet die Lösung mit efacto?
Wir bieten Ihnen die oben genannte Lösung zu einem Preis von 149 EUR pro Monat. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
Als Kunde von efacto steht ihnen unser Telefonischer Support von Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr kostenlos zur Verfügung.
E-Rechnung ist der Austausch eines elektronischen „Dokuments“ zwischen einem Lieferanten und einem Käufer. Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen, das auch die elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.
Die heute bereits verwendete Formate, XRechnung, Peppol Bis und ZUGFeRD entsprechen die europäische Norm EN 16931.
efacto GmbH unterstützt beides XRechnung und Peppol Bis für elektronische Rechnungen und Gutschriften mit der Dienstleistung PDFtoX (Automatische Umwandlung von PDF-Rechnung in E-Rechnung).
Ein von dem Peppol-Behörde zertifizierten Access-Point Servicebetreiber ist in der Lage ein Unternehmen als Empfänger zu registrieren. Es wird dabei normalerweise die USt.ID-Nr. des Unternehmens als s.g. Endpoint-ID (auch Peppol-ID genannt) für die Registrierung verwendet.
Nein, wenn E-Rechnungen nur gesendet werden, und kein Empfang von E-Rechnungen erforderlich ist, ist eine Registrierung nicht notwendig.
Eine Endpoint-ID (auch oft Peppol-ID genannt) ist die elektronische Adresse eines Rechnungsempfängers im Peppol-Netzwerk. Für Unternehmen in Deutschland ist es sinnvoll die Umsatzsteuer-Identnummer (USt-ID-Nr.) des Unternehmens als Empfänger registrieren zu lassen. Dies macht es möglichst einfach wenn E-Rechnungen gesendet werden, da die USt.ID-Nr. des Auftraggebers oft zusammen mit den anderen Stammdaten vom Käufer (Rechnungsempfänger) im Buchhaltungs-/Warenwirtschaftssystem bereits vorhanden ist.
Ab 2025 müssen in Deutschland ansässige Unternehmer (sofern sie nicht nur umsatzsteuerfreie B2B-Transaktionen im Land durchführen) feststellen, ob sie in den Anwendungsbereich der obligatorischen E-Rechnungsvorschriften fallen. Betroffen sind:
Unternehmer mit Sitz (Firmensitz) oder Geschäftsleitung in Deutschland;
Unternehmen mit einer festen Niederlassung in Deutschland, die an der Transaktion beteiligt ist (oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, wenn sie keinen Firmensitz haben, in Deutschland liegt).
Ausgenommen von der E-Invoicing-Pflicht sind lediglich Kleinbetragsrechnungen (also Rechnungen mit einem Bruttorechnungsbetrag von höchstens 250 Euro) sowie Fahrscheine mit Rechnungsfunktion.
Wir haben efacto 1999 gegründet, um Unternehmen von zeitaufwändiger manueller Rechnungsbearbeitung zu befreien. Wir sind spezialisiert auf die Automatisierung aller Prozesse rund um die Rechnungsabwicklung. Wir erleichtern den Alltag, die Mitarbeiter sind produktiver und die gesamt Buchhaltung effizienter.