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E-Rechnung wird Pflicht in Deutschland ab 2025

Die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze (Umsätze zwischen Unternehmen) gilt ab dem 1. Januar 2025.
Es wird, jedoch, bis zum 1. Januar 2028 eine Übergangsregelung gelten.

 

Wichtige Aspekte für die Einführung der E-Rechnung

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird verpflichtend, wenn Leistungen zwischen Unternehmen ausgeführt werden (auch B2B-Umsätze genannt). Die E-Rechnung wird nur dann verpflichtend, wenn Käufer und Verkäufer beide in Deutschland ansässig sind.

E-Rechnung gemäß Norm EN 16931

Die heute bereits verwendete Formate, XRechnung, Peppol Bis und ZUGFeRD entsprechen die europäische Norm EN 16931.
efacto GmbH unterstützt beides XRechnung und Peppol Bis für elektronische Rechnungen und Gutschriften mit der Dienstleistung PDFtoX (Automatische Umwandlung von PDF-Rechnung in E-Rechnung).

Termine und Übergangsregelung bis Ende 2027

Die Verpflichtung zur Ausstellung und Empfang einer elektronischen Rechnung zwischen zwei Unternehmen die in Deutschland  ansässig sind, soll bereits ab dem 1. Januar 2025 gelten. Es gibt doch kein Grund zur Panik. Rechnungsversand und -empfang müssen nicht sofort umgestellt und digitalisiert werden. Eine Übergangsregelung wird von 2025 bis ende 2027 gelten.

Die Übergangsregelung erleichtert die Einführung der E-Rechnung:

– Bis Ende 2026 dürfen für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze noch PDF-/Papierrechnungen übermittelt und empfangen werden.
– Bis Ende 2027 gelten dieselben Voraussetzungen wie bis Ende 2026 für Rechnungsaussteller mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro.
– Ab 2028 ist die neue Regelungen zur elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen mit Ansässigkeit im Inland zwingend.
Wichtiger Hinweist: PDF- und Papierrechnungen sind für die Übergangsregelung gleichgestellt

E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk übermitteln

Die Übermittlung von E-Rechnungen zwischen B2B-Unternehmen wird hauptsächlich über das Pan-Europäische Peppol-Netzwerk stattfinden. Als Kontrast, findet die Zustellung von E-Rechnungen an öffentlichen Rechnungsempfängern vorwiegend per E-Mail, und über E-Rechnungsportalen vom Bund oder Land, statt. Diese Vorgehensweise ist für die Versedung und Empfang von E-Rechnungen zwischen unternehmen nicht praktisch verwendbar.

Unternehmen müssen als Empfänger im Peppol-Netzwerk registriert werden – Wie geht das?

Ein von dem Peppol-Behörde zertifizierten Access-Point Servicebetreiber ist in der Lage ein Unternehmen als Empfänger zu registrieren. Es wird dabei normalerweise die USt.ID-Nr. des Unternehmens als s.g. Endpoint-ID (auch Peppol-ID genannt) für die Registrierung verwendet.

Wenn ich nur E-Rechnungen nur sende möchte, ist eine Registrierung erforderlich?

Nein, wenn E-Rechnungen nur gesendet werden, und kein Empfang von E-Rechnungen erforderlich ist, ist eine Registrierung nicht notwendig.

Was ist eine Endpoint-ID/Peppol-ID?

Eine Endpoint-ID (auch oft Peppol-ID genannt) ist die elektronische Adresse eines Rechnungsempfängers im Peppol-Netzwerk. Für Unternehmen in Deutschland ist es sinnvoll die Umsatzsteuer-Identnummer (USt-ID-Nr.) des Unternehmens als Empfänger registrieren zu lassen. Dies macht es möglichst einfach wenn E-Rechnungen gesendet werden, da die USt.ID-Nr. des Auftraggebers oft zusammen mit den anderen Stammdaten vom Käufer (Rechnungsempfänger) im Buchhaltungs-/Warenwirtschaftssystem bereits vorhanden ist.

Lösungen um E-Rechnungen zu senden und empfangen gibt’s bei efacto

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der E-Rechnungsbranche, ist efacto in der Lage ihnen gut zu beraten und verschiedene Lösungen anzubieten. Nehmen Sie heute mit uns Kontakt auf.

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